RATGEBER HÄUFIGE FRAGEN UND VERBRAUCHERHINWEISE WAS BEDEUTET „VERSIEGELTE FLÄCHE“ UND „ENTSIEGELTE FLÄCHE“? Eine Oberfläche nennt man versiegelt, wenn sie kein oder nur sehr wenig Wasser und Luft durchlässt. Das trifft zum Beispiel auf alle bebauten Flächen und teilweise auf Flächen mit Beton, Asphalt oder handelsüblichen Pflastersteinen und Terrassen- platten zu. Versiegelte Flächen sind zur Abführung von Niederschlagswasser im Wesentlichen von der Anbindung an die Kanalisation abhängig. Entsiegelte Flächen leiten Regenwasser in Ausgleichsflächen ab oder über den Belag in tiefe Erdschichten weiter und zeichnen sich durch ihren wasserdurchlässigen Untergrund und Belag aus. Wege, Einfahrten und Terrassen können durch die Nutzung eines Ökopflasters wasserdurchlässiger werden und so eine bebaute Fläche „entsiegeln“. Wir bitten um Beachtung: Auch bei wasserdurchlässigen Ökopflastern sollte eine geregelte „Notentwässerung“ vorgesehen werden, z. B. in Form von Punktentwässerung, Sickereinrichtung, Muldenrigolen oder großem Seitenraum wie Rasenflä- chen oder anderen Vegetationsflächen. Diese müssen nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sein.“ WO DARF EIN ÖKOPFLASTER NICHT VERLEGT WERDEN? Ökopflaster sind eine gute Wahl für den heimischen Garten und die Terras- se, für gepflasterte Hofflächen, PKW-Parkplätze und Fuß- und Radwege. Auf stark belasteten Verkehrsflächen, wo das Regenwasser Schadstoffe annimmt, eignet sich das Ökopflaster nicht. Hier sollte das Wasser auf eine versiegelte Oberfläche treffen und in die Kanalisation zum Reinigen abgeleitet werden, wie z.B. über eine vermörtelte Abwasserrinne. WELCHE STEINE DARF MAN IM WASSERSCHUTZGEBIET VERARBEITEN? Versickerungsfähige Pflasterbeläge dürfen in der Regel nur außerhalb von Wasserschutzzonen gebaut werden. Bevor Sie sich für den Einbau eines Ökopflasters entscheiden, sollten Sie unbedingt prüfen, ob sich Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet. Welche Bodenbeläge und Versickerungsmöglichkeiten (bspw. Muldenversickerung) genutzt werden dürfen, können Sie in Ihrer örtlichen Wasserschutzgebietsverordnung nachlesen. WIE WERDEN ÖKOPFLASTER ZERTIFIZIERT? Ein Pflaster zählt zu den Ökopflastern, wenn es eine Versickerungsleistung von mehr als 270 Litern pro Sekunde und Hektar nachweist. Diese Eigenschaft wird durch ein Gut- achten gemäß des FGSV-Merkblatts zertifiziert. Das Dokument können Sie auf der offiziellen Website der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen kosten- pflichtig herunterladen. Für EHL-Produkte, die als ökologischer Pflasterstein gekennzeichnet sind, liegen Prüf- berichte vor, die eine dauerhafte Versickerung bescheinigen. Dabei übertreffen alle Öko- pflaster von EHL den einzuhaltenden Richtwert um ein Vielfaches. 18 18